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Als von der SVLFG anerkannte Fortbildungsstätte erhalten SVLFG Versicherte beim Besuch unserer Kurse Zuschusszahlungen in Form eines der Gutscheins, und zwar für:
Arbeitslose, Arbeitsuchende oder Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erhalten, die damit einen Teil der Kosten für die berufliche Weiterbildung zu übernehmen.
Informationen dazu unter Arbeitsagentur
Der Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Zugang finden Sie hier
Der Freistaat Bayern gewährt erfolgreichen Absolventen der beruflichen Fortbildung Fachagrarwirt*in Baumpflege einen Meisterbonus, wenn:
Der Bonus beträgt (Stand 01.01.2023) 3.000 Euro. Die Abwicklung erfolgt direkt über die LWG Bayern.