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Der Gerichtsstand ist Nürnberg.
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Mit unserer Lern- und Unterweisungsplattform schaffen wir Lösungen zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften zum Arbeitsschutz und Schulung von Kursteilnehmern. Unsere Software ist intuitiv bedienbar und enthält alle wichtigen Unterweisungsthemen für Ihre Mitarbeiter – einfach, schnell, safe! Mit unserer Lern- und Unterweisungsplattform sparen Sie Zeit und Geld und sorgen für gesundes, unfallfreies Arbeiten in Ihrem Unternehmen. Die wesentlichen Funktionen der Software ist die Lern- und Unterweisungsplattform zu verschiedenen Themen des Arbeitsschutzes und der Baumpflege im weiteren Sinn als Einzel- und Gruppenunterweisung.
Unsere Leistungen erwerben Sie zu den Konditionen des gewählten Preismodells bzw. nach den Konditionen des für Sie individuell erstellten Angebots. Die Vergütung für Unterweisungen versteht sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt und am Ort der Erbringung der Leistung. Die Vergütung von Lerninhalten, die zur Vorbereitung auf eine oder Aufrechterhaltung einer beruflichen Qualifikation dienen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Die Vergütung für die von uns zu erbringenden Leistungen ist von Ihnen jeweils im Voraus zu zahlen. Unsere Rechnungen werden mit Zugang bei Ihnen fällig und sind ohne Abzüge Konto zu zahlen.
Bei Vorliegen von Sach- und Rechtsmängeln gelten vorbehaltlich der Festlegungen in dieser Ziffer die gesetzlichen Regelungen. Es gilt § 377 HGB. Sämtliche Mängelansprüche stehen unter der Bedingung Ihrer unverzüglichen Mängelanzeige gem. § 377 Abs. 1 und Abs. 3 HGB. Ihre Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen.
Sachmängel: Bei Sachmängeln steht Ihnen nach unserer Wahl zunächst das Recht auf kostenfreie Nachbesserung oder Neulieferung (nachfolgend „Nacherfüllung“) zu. Kann der Mangel nach zweimaliger Nacherfüllung nicht behoben werden, ist vor einer etwaigen Kündigung bzw. einem Rücktritt zu prüfen, ob Ihren Interessen durch eine Alternativlösung entsprochen werden kann.
Rechtsmängel: Unsere Leistungen werden Ihnen frei von Rechten Dritter verschafft. Bitte informieren Sie uns unverzüglich in Textform, wenn Sie Kenntnis über Rechte Dritter an unseren Leistungen erlangen. Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln verjähren, sofern sie nicht ohnehin schon nach den vorgenannten Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen sind, in 12 Monaten.
Softwarenutzung & Allgemeines:Sie erhalten ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich auf die Dauer des Vertrages befristetes und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung unserer Leistungen. Zur Ausstellung, öffentlichen Wiedergabe, insbesondere der öffentlichen Zugänglichmachung, Bearbeitung, Umgestaltung, Übersetzung oder sonstigen Umgestaltung der Software sind Sie nicht berechtigt. Ihre Rechte aus §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG bleiben unberührt. Test- und Demolizenzen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung auf eine Laufzeit von bis zu 30 Tagen beschränkt.